Eine Mini-PV oder Balkonkraftwerk anmelden beim Netzbetreiber
Hallo Leute,
heute möchten wir thematisieren, wie Ihr Euer Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmeldet.
Die einfachste Methode, Ihr nutzt das Anmeldeformular vom DGS. Solltet Ihr Eure Anlage bei uns kaufen, bekommt ihr Eure Anmeldeunterlagen fast fertig ausgefüllt mitgeschickt.
Welche Informationen werden abgefragt? Tragt Eure Adressdaten ein und die Nummer Eures Stromzählers. Entweder, direkt die Nummer vom Stromzähler übernehmen bzw. ist die Nummer Eures Stromzählers auch auf Euren Stromrechnungen ersichtlich.
Unter Daten findet Ihr die Anfrage bzgl. der AC-Nennleistung. Diese findet Ihr in den Datenblättern des Wechselrichters, aber Sie können diese auch aus der folgenden Tabelle für die entsprechenden Wechselrichter entnehmen:
Envertech EVT 300 -> 330 Watt
Enphase IQ7+ -> 290 Watt
Hoymiles HM350 -> 350 Watt
Envertech EVT 560 -> 600 Watt
APSystems YC600 -> 600 Watt
AP Systems DS3S -> 600 Watt
Das Datenblatt des Wechselrichters ist entsprechend der Anmeldung beizufügen. Wir legen Euch eine Kopie bei. Ihr findet die Datenblätter allerdings auch in den Produktbeschreibungen. Ggf. fragt Euer Netzbetreiber nach der Konformitätserklärung. Klickt gerne auf die folgenden Links für die Wechselrichter von Envertech oder auch für die Wechselrichter von APSystems.
Nun kommt es zu den Punkten Messung.
Punkt 1 ist auszuwählen, wenn Sie einen digitalen Zähler (Zweirichtungszähler) oder einen Zähler mit Rücklaufsperre eingebaut haben. Ein Zähler mit Rücklaufsperre ist z.B. durch dieses Symbol auf dem Zähler zu erkennen.
Punkt 2 ist anzukreuzen, da es für Balkonkraftwerke oder Steckersolar keine EEG Vergütungen gibt.
Punkt 3 ist anzukreuzen, wenn Ihr einen neuen Zähler anfordert, der sowohl die Einspeisung von überschüssig erzeugtem Strom Eures Balkonkraftwerks misst, als auch den Bezug, den Ihr von Eurem Versorger bezieht.
Ort, Datum und Unterschrift hinzufügen und ab an den Netzbetreiber.
Häufig reagieren die Netzbetreiber nicht einmal mit einer Antwort. Hintergrund ist, dass die Anmeldung eines Balkonkraftwerks für den Netzbetreiber schlicht unrelevant ist und lediglich Dokumentationspflichten erfüllt werden. Reagiert Ihr Netzbetreiber nicht und Ihr möchtet gerne eine Bestätigung für Eure Anmeldung empfehlen wir eine "Erinnerungsemail" an die zuständigen Mitarbeiter. Prüft hier, wer bei Eurem örtlichen Netzbetreiber in den Abteilungen Netzvertrieb & Auftragsmanagent zuständig ist. Ggf. gibt es auch eine eigene Abteilung Anmeldung Solar. Kontaktiert die Mitarbeiter direkt via E-Mail bzgl. Eurer Anmeldung und die Antwort folgt i.d.R. in ein-zwei Tagen.
Das war's schon. Viel Erfolg und wir freuen uns auf Euer Feedback!!
Wusstet Ihr, dass die Verbraucherzentrale NRW Steckersolar befürwortet? Hier geht es zum kompletten Artikel der Verbraucherzentrale
Hier finden Sie weitere Blogbeiträge zum Thema Balkonkraftwerk
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2 Kommentare
In Deutschland müssen die Wechselrichter mit einem sogeannten NA-Schutz ausgestattet sein. Dieser schaltet die Anlage ab, sobald Probleme i mStromnetz oder an der Anlage auftreten
Ist die Anlage auch mit Sicherungen ausgestattet?