0% Steuer auf Balkonkraftwerke ab 2023
Das Jahressteuergesetz wurde durch den Bundestag beschlossen. Die Gesetzgebung sieht eine Anschaffung von Photovoltaikanlagen kleiner 30KwP und somit auch von Balkonkraftwerken mit 0% Mehrwertsteuer vor. Somit fällt de facto bei Anschaffung eines Balkonkraftwerks in 2023 die Mehrwertsteuer weg und unsere Produkte werden deutlich günstiger.
Die Änderung im Wesentlichen:
Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz eingeführt. Dieser Steuersatz beträgt null Prozent. Somit wird weiterhin die Mehrwertsteuer deklariert, diese beträgt aber eben null Prozent und somit 0€. Die Null-Prozent Steuer gilt für den Endverbraucher und kommt somit beim Endkonsumenten an.
- Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlage inkl. notwendigen Zubehör und Speicher
- Öffentliche Gebäude für das Gemeinwohl, Anlagen auf Wohngebäuden
- Maximal 30kWp
- Lieferung und Installation ab 01.01.2023
Wie unterstützt Mein-Solarwerk Kunden bei der Umsetzung der Null-Prozent Steuer*
Leider hat die Gesetzgebung keinen Rahmen geschaffen, der eindeutig ist für jegliche praktische Fälle. Im Falle einer Negativprüfung durch das Finanzamt kann der Fiskus gegenüber dem Händler/Solarteur die MwSt einziehen (auch wenn dieser seinen Kunden mit 0% berechnet hat) und das Risiko liegt somit bei diesen. Am 27.02 hat das Bundesfinanzministerium nun viele Unklarheiten bereinigt in einem Schreiben bereinigt. Mein-Solarwerk setzt die Null-Prozent-Steuer wie folgt um:
- Balkonkraftwerk- Komplettsets werden ab dem 01.01.2023 direkt im Shop "steuerbefreit", also mit 0% Steuer zu kaufen sein und somit reduzieren sich unsere Preise ab dem nächsten Jahr.
- Wesentliche Komponenten mit Seriennummer, wie Wechselrichter & Solarmodule werden ab dem 01.01.2023 direkt im Shop "steuerbefreit", also mit 0% Steuer zu kaufen sein und somit reduzieren sich unsere Preise ab dem nächsten Jahr.
- Montagekomplettsets werden mit 0% MwSt ausgewiesen
- Solarkabel, Wechselrichteranschlußkabel & Wielandeinspeisesteckdose wird mit 0% MwSt ausgewiesen
- Zubehör und Einzelkomponenten werden weiterhin mit der normalen Mehrwertsteuer von 19% ausgewiesen und somit gibt es keine Änderung zu 2022
- Kunden, die Individuallösungen benötigen z.B. ein Komplettset erweitert um notwendiges Montagematerial nehmen bitte vor dem Kauf per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf. Wir erstellen ein Angebot "steuerbefreit" mit 0% Steuer unter Beachtung der steuerlichen Gesetzgebung.
- Sammelbesteller von mehreren Balkonkraftwerken nehmen bitte vor dem Kauf per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf. Wir erstellen ein Angebot "steuerbefreit" mit 0% Steuer unter Beachtung der steuerlichen Gesetzgebung.
- Käufer, die ein Set 2023 bereits gekauft haben und im Nachgang noch wesentlich Komponenten einzeln nachbestellen möchten nehmen bitte Kontakt mit uns auf vor dem Kauf. Wir erstellen ein Angebot "steuerbefreit" mit 0% Steuer unter Beachtung der steuerlichen Gesetzgebung.
*Voraussetzung für den Nullsteuersatz u.a. gilt, dass der Käufer dem Anlagenbetreiber laut Marktstammdatenregister entspricht. Im Zweifel nehmen Sie vor dem Kauf mit uns Kontakt auf.
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